News > Tarifrunde 2009 - Das ging schneller als erwartet
Die Einigung in der aktuellen Tarifrunde wurde schnell gefunden. 2,5% ab 01.02.2009 in der Lohntüte und ab Januar 2010 nochmal 2,0% drauf. Das Ergebnis der Tarifgemeinschaft wurde gleichsam von der GdL übernommen.
Zu der insgesamt 4,5%igen schrittweisen Erhöhung kommt nochmal eine Einmalzahlung i.H.v. 500EUR (Brutto) im Dezember 2009 dazu, ausserdem sind verbessernde Regelungen für die Arbeitszeit und -planung getroffen worden. Im Detail könnt Ihr das (s.u.) in der Gewerkschaftsinfo der TG nachlesen.
04_09-Tarifrunde-2009_Ergebnis TG.pdf
Tarifrunde 2009
Einigung erreicht!
Gremien entscheiden in dieser Woche über die Ergebnisse
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Verhandlungen zur Tarifrunde 2009 für die Beschäftigten des DB Konzerns waren
sehr schwierig. Dennoch konnten die äußerst komplexen Verhandlungen in der Nacht
vom Samstag zu Sonntag, nach insgesamt vier Verhandlungsrunden beendet und ein
Ergebnis erreicht werden.
Dieses steht noch unter Vorbehalt. Die Verbandstarifkommission Agv MoVe der TG
sowie weitere Tarifkommissionen (DB Services, DB Systel etc.), der Hauptvorstand
der TRANSNET und der Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA werden
noch in dieser Woche das Verhandlungsergebnis bewerten und das weitere Vorgehen
beschließen.
Trotz größter Bemühungen der Verhandlungskommission der TG konnten nicht alle
gestellten Forderungen umgesetzt werden. Bekanntlich ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen
stets ein Kompromiss zwischen den Tarifvertragsparteien. Bei der Bewertung
der Ergebnisse kann natürlich die gesamtwirtschaftliche Situation nicht außer
Acht gelassen werden.
So war bei der Festlegung unserer 10-prozentigen Entgeltforderung auf der Forderungskonferenz
am 11. November 2008 nicht abzusehen, mit welcher Wucht sich die
Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise entfalten würden. Im November ahnte niemand
von uns, dass wir im Januar beispielsweise über Kurzarbeit in mehreren Branchen
und über Teilverstaatlichungen von Banken und Unternehmen reden würden.
Die Krise wird voraussichtlich auch nicht an der Bahn vorbeigehen; Railion merkt das
bereits.
Kurze Chronologie der Verhandlungen
Die Auftaktrunde am 14. Januar 2009 verlief sehr enttäuschend. Die Arbeitgeberseite
hatte kurzfristig ein Angebot vorgelegt. Danach sollten die Monatstabellenentgelte bei
einer zweijährigen Laufzeit pro Jahr um ein Prozent angehoben werden. Je nach Wirtschaftsergebnis
in dem betreffenden Geschäftsfeld sollten halbjährliche Einmalbeträge
von jeweils 200 Euro fließen. Das Tarifergebnis sollte nur für das Bestandsgeschäft
gelten. Über das Thema Arbeitszeit wollten die Arbeitgeber lediglich weitere Verhandlungen
führen. Keine Aussagen gab es zu den anderen Forderungen.
Die zweite Verhandlungsrunde am 22. Januar 2009 konzentrierte sich hauptsächlich
auf das Thema Arbeitszeit. Doch auch hier kamen wir nicht wirklich einen Schritt weiter.
In den darauf folgenden Tagen wurde weiter in Arbeitsgruppen nach Lösungen
gesucht.
Die dritte Verhandlungsrunde am 28. Januar 2009 war ausschließlich den weiteren
Forderungen gewidmet, mit Ausnahme der Themen Arbeitszeit und Entgelt. In einer
gesonderten Verhandlungsrunde wurde außerdem der geforderte „NachwuchskräfteTV“
intensiv verhandelt. Nach stundenlangen Verhandlungen stand ein Tarifvertragsentwurf,
bei dem es aber noch sehr viele Streitpunkte gab.
In der vierten Verhandlungsrunde vom 30. bis 31. Januar stand ein wahres Mammutprogramm
auf dem Plan. Verhandelt wurden alle Themen. Dabei wurde zeitweise und
parallel in einzelnen Arbeitsgruppen zu den speziellen Themen verhandelt. Nach über
40 Stunden war gegen 22.30 Uhr ein akzeptables Ergebnis erreicht.
Wesentliche Punkte der Einigung
Entgelterhöhung (im Geltungsbereich des KonzernETV)
- ab 1. Februar 2009 lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,5 Prozent
- ab 1. Januar 2010 lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 Prozent
- 500 Euro Einmalzahlung (Ergebnisbeteiligung) im Dezember 2009
Keine Anrechnung der ZÜ
Für diese Einkommenserhöhungen erfolgt keine Anrechnung der ZÜ, dass heißt alle
Beschäftigten die noch eine ZÜ haben, erhalten die volle Einkommenserhöhung.
Laufzeit des Tarifvertrages
- Der Tarifvertrag soll bis 31. Juli 2010, also 18 Monate gelten.
Verbesserungen der Arbeitszeitregelungen
Hauptschwerpunkt bei den Tarifverhandlungen war das Thema Verbesserungen bei
den Arbeitszeitregelungen. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über
nahezu zwei Jahre bei dem Thema familienfreundlichere Arbeitszeitgestaltung gemauert
hat, konnte ein bemerkenswertes Ergebnis erreicht werden. So wurden eine
Reihe von Verbesserungen bei den Arbeitszeitregelungen von uns erreicht, die tarifvertraglich
festgeschrieben werden sollen. Klar ist, dass diese Tarifregelungen dann
Mindestnormen sind.
Geschäftsfeldübergreifende Verbesserungen
- Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtzusatzurlaub
Die bisherige Regelung von 2 Staffelungen wird zusammengefasst und mit folgender
neuer Staffelung versehen:
80 Nachtarbeitsstunden: 1 Arbeitstag
160 Nachtarbeitsstunden: 2 Arbeitstage
240 Nachtarbeitsstunden: 3 Arbeitstage
320 Nachtarbeitsstunden: 4 Arbeitstage - Firmenreisen
Bei Firmenreisen (Dienstreisen) gilt nur die Zeit der tatsächlichen betrieblichen
Inanspruchnahme am auswärtigen Einsatzort als Arbeitszeit, es wird jedoch
mindestens die für diesen Tag geplante Arbeitzeit, mindestens aber 1/261 des
individuellen regelmäßigen Jahresarbeitszeit-Solls verrechnet. - 10-Minuten Regelung
Diese wird gestrichen. Jede Abweichung von der Planarbeitszeit ist künftig entsprechend
aufzunehmen. Die Zeit der Aufschreibung ist keine Arbeitszeit. - angzeitkonten –Tarifvertrag (Lzk-TV)
Neue Entnahmemöglichkeiten nach Flexigesetz II so z.B. zur Pflege von Angehörigen,
Betreuung der eigenen Kinder bzw. bei Teilzeit, zusätzlich zu den vorhanden
(Qualifizierung und vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben).
Grundsätzliche Verbesserungen in den einzelnen Geschäftsfeldern wie zum Beispiel:
DB Fernverkehr AG
- Garantiertes Wochenende
Mindestens 13 Wochenenden im Jahr mit jeweils einer Ruhezeit von mindestens
72 Stunden. - 36 Stunden-Ruhen
Grundsätzlich umfassen alle 26 Ruhetage mit einer Mindestlänge von 36 Stunden
einen Kalendertag. - Nachtschichtfolge
Wird reduziert auf dreimal hintereinander (mit Zustimmung des BR auch viermal
hintereinander möglich). - Einschränkung Dienstbeginn und –ende im Nachtzeitraum
Nicht mehr als 80 Schichten im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 4.00 Uhr. Die Betriebsparteien
können hiervon abweichende Regelungen vereinbaren. - Schichtlänge
Eine pauschale Öffnung auf 14 Stunden Schichtlänge konnte verhindert werden.
Bei Schichten länger als 12 Stunden werden nur noch die Zeiten der gesetzlichen
Ruhepausen abgezogen. Diese Schichten dürfen nur einmal pro
Woche geplant werden (außer Zuggastronomie).
DB Regio AG
- Garantiertes Wochenende
Monatlich ein garantiertes Wochenende mit Mindestdauer von 62 Stunden, das
spätestens Freitag 22.00 Uhr beginnt und frühestens Montag um 06.00 Uhr endet.
Beginn oder Ende können um zwei Stunden verschoben werden. - 36 Stunden-Ruhen
Grundsätzlich umfassen alle 26 Ruhetage mit einer Mindestlänge von 36 Stunden
einen Kalendertag. - Dienstbeginn und -ende im Nachtzeitraum
Transportpersonal nicht mehr als 100 Schichten im Zeitraum von 23.00 Uhr bis
4.00 Uhr. - Ruhetagsplan für Fahrpersonal
Verbindlichen Ruhetagsplan für die Dauer des Jahresfahrplanes wie folgt:
5 Ruhetage mit mindestens 36 Stunden,
16 Ruhetage mit mindestens 56 Stunden, davon 8 als langes Wochenende, die
nicht in den Urlaubszeitraum fallen.
DB Vertrieb GmbH
- Garantiertes Wochenende
Ein Wochenende in der Regel einmal im Monat mit Mindestdauer von 60 Stunden,
das spätestens Freitag 22.00 Uhr beginnt und frühestens Montag um
06.00 Uhr endet. Beginn oder Ende des langen Wochenendes können sich um
zwei Stunden verschieben. - Ruhetagsplan
Ruhetagsplan für ein Jahr mit allen Mindestruhetagen als Bestandteil der flexiblen
Dienstpläne mit Dispositionszeiträumen von vier bis acht Wochen. - Mindestschichtanrechnung
Mindestschichtanrechnung 5 Stunden; gilt nicht in Reisezentren mit Öffnungszeiten
unter 5 Stunden und nicht für Teilzeitkräfte, jedoch wird für bestimmte
Teilzeitkräfte eine positive Regelung zur Mindestschichtanrechnung getroffen. - Rufbereitschaft
Hamburger Modell - Ausgestaltung auf betrieblicher Ebene Rufbereitschaftszulage
auf Basis § 18 ZTV.
Schienengüterverkehr (stationäres Transportpersonal)
- Garantiertes Wochenende
Ein Wochenende in der Regel einmal im Monat mit Mindestdauer von 62 Stunden,
das spätestens Freitag 22.00 Uhr beginnt und frühestens Montag um
06.00 Uhr endet. Beginn oder Ende können sich um zwei Stunden verschieben - 36-Stunden Ruhen
Grundsätzlich umfassen alle 26 Ruhetage mit einer Mindestlänge von 36 Stunden
einen Kalendertag. - Nachtschichtenfolge
Auf eine Nachtschichtfolge von 4 oder maximal 5 aufeinanderfolgenden Nachtschichten
muss eine Ruhezeit von mindestens 48 Stunden folgen. - Dienstbeginn und -ende im Nachtzeitraum
Stärkerer Ausgleich für Dienstbeginn / Dienstende zwischen 23.00 Uhr bis
4.00 Uhr durch Erhöhung der Schichtzulagen SZ 2 und 3 nach § 16 Abs. 2 ZTV
um 35 Prozent. (SZ 2 gleich 3,46 Euro und SZ 3 gleich 6,80 Euro).
DB Netz AG
- Garantiertes Wochenende (stationäres Transportpersonal (Funktionsgruppe 3)
Ein Wochenende in der Regel einmal im Monat mit einer Mindestlänge von 62
Stunden), das spätestens Freitag 22 Uhr beginnt frühestens Montag um 06.00
Uhr endet. Beginn und Ende können sich um 2 Stunden verschieben – verbindliche
Planung in der Regel mit einem Vorlauf von vier Wochen. - Garantiertes Wochenende Instandhaltung Infrastruktur (Funktionsgruppe 1,
Tätigkeitsgruppe 2)
12 freie Wochenenden im Jahr (in der Regel einmal im Monat) mit Mindestdauer
von 62 Stunden, die spätestens Freitag 16.00 Uhr beginnt und frühestens
Montag um 06.00 Uhr endet. Beginn und Ende können sich um 2 Stunden verschieben
– verbindliche Planung in der Regel mit einem Vorlauf von vier Wochen. - Dienstbeginn und –ende im Nachtzeitraum
Stationäres Transportpersonal nicht mehr als 100 Schichten, die im Zeitraum
23.00 Uhr bis 04.00 Uhr beginnen oder enden im Jahresabrechnungszeitraum. - Rufbereitschaft
Die Neugestaltung der Rufbereitschaftsregelung soll auch die Belange der Arbeitnehmer,
die im Notfallmanagement eingesetzt werden und in den Entgeltgruppen
x04 und niedriger eingruppiert sind und nicht zum Kreis der Betrieblichen
Führungskräfte zählen, berücksichtigen. Die Neuregelung ist bis zum
30. Juni 2009 abzuschließen.
DB Station&Service AG (Funktionsgruppe 5, Tätigkeitsgruppe III)
- Garantiertes Wochenende
Ein Wochenende in der Regel einmal im Monat mit einer Mindestdauer von
62 Stunden, das spätestens am Freitag 22.00 Uhr beginnt und frühestens Montag
um 06.00 Uhr endet. Von Beginn und Ende kann um 2 Stunden abgewichen
werden – verbindliche Planung in der Regel mit einem Vorlauf von vier Wochen. - 36-Stunden Ruhen
Alle 26 Ruhetage mit einer Mindestlänge von 36 Stunden umfassen einen
Kalendertag. - Mindestschichtanrechnung
Erhöhung auf 6 Stunden, keine Anwendung auf Arbeitnehmer mit individuellem
regelmäßigem Jaz-Soll unterhalb von 1827 Stunden.
Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems
Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat im Forderungspaket zur Tarifrunde
2009 auch eine Reihe von Verbesserungen in Form von Weiterentwicklungen in der
neuen Entgeltstruktur und der sonstigen Tarifregelungen gefordert. Darüber hinaus
forderte die TG eine Klarstellung zu bestimmten Auslegungsproblemen, die zwischenzeitlich
in den Betrieben aufgetaucht sind.
Die Arbeitgeberseite war in den Verhandlungen jedoch nicht bereit, die erst im vergangenen
Jahr neu abgeschlossenen Entgeltgruppenverzeichnisse 1 und 2 in dieser
Tarifrunde bereits wieder zu verändern. Darüber hinaus betrachtet der Arbeitgeber die
dort vereinbarten Tätigkeitsbeschreibungen als abschließend geregelt.
Zu den Forderungen der TG wurden im Einzelnen folgende Angebote unterbreitet:
- Wagenmeister/Zugtechniker
- Einführung einer Leistungsprämie für Wagenmeister und Zugtechniker analog
der Lrf-Leistungsprämie im § 4 Abs. 3 ZTV mit einem monatlichen Budget in
Höhe von 200 Euro. - Aufnahme im Ergebnisprotokoll, dass CZ-Koordinatoren mit mehreren Steuerbereichen
in die 603 eingruppiert werden. - Für die Zahlung einer Zulage wird, im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen
Rufbereitschaftsregelungen, ein entsprechendes Volumen bereit gestellt
(siehe hierzu Vereinbarungen Arbeitszeit). - Die Forderungen zu einer Entgeltverbesserung bei den Ingenieuren, hat der
Arbeitgeber, unter Hinweis auf die bestehenden Möglichkeiten durch das EGV
2, entschieden ablehnt. Ebenso hat er die Ausweitung der Flexi-Zulage bei
Mehrfachqualifikation strikt abgelehnt und kein Angebot unterbreitet. - Bezüglich der Neugestaltung der Auslöse für Montagearbeiter (Anlage
5 ZTV) bekundete die Arbeitgeberseite ihre Bereitschaft noch im ersten Halbjahr
2009 darüber zu verhandeln. Dabei sollen insbesondere auch die neuen,
durch den Gesetzgeber vorgenommenen steuerrechtlichen Änderungen bei einer
Auswärtstätigkeit berücksichtigt werden.
CZ-Koordinatoren
Notfallmanager
Ingeneure, Flexi-Zulage
Auslöse für Montagearbeiter
Klärung von Auslegungsproblemen in den Betrieben
Leistungsentgelt mit Auslandsbezug
- In den Verhandlungen zum 58. ÄnderungsTV hatten wir zum Leistungsentgelt
mit Auslandsbezug vereinbart, dass eine Doppelzahlung der Auslandsprämien
und der Fremdsprachenzulage für die gleiche Schicht ausgeschlossen ist. Die
Arbeitgeberseite hat dies so ausgelegt, dass, wenn im Monat einmal Anspruch
auf die Zahlung einer Auslandsprämie besteht, für die restlichen Schichten im
Monat, für die bislang ausschließlich ein Anspruch auf die Fremdsprachenzulage
bestanden hat, diese nicht mehr bezahlt wird. Es wird nun klargestellt, dass
in den vorgenannten Fällen die Fremdsprachenzulage, wie bisher, gezahlt wird.
Beispiel: 1 Schicht mit Anspruch Auslandsprämie und 14 Schichten mit Anspruch
- nach den bisherigen Regelungen - auf Fremdsprachenzulage
= Zahlung 1 x ALZ und 14 x Fremdsprachenzulage.
Zahlung der Fahrentschädigung (FAE) nach § 21 ZTV
- Arbeitgeberseitig wurde die Anspruchsgewährung mit der entsprechenden Eingruppierung,
zum Beispiel Zugtechniker verknüpft. Eine Zahlung der FAE an
Wagenmeister, die die Tätigkeit eines Zugtechnikers ausführen, wurde jedoch
abgelehnt. Auch hier wird klargestellt, dass, wenn der Wagenmeister die Tätigkeit
des Zugtechnikers ausübt, ein Anspruch auf Zahlung der FAE besteht.
Dass heißt die Zahlung der FAE erfolgt tätigkeitsbezogen.
Die vorgenannten Klarstellungen werden in das Ergebnisprotokoll der Tarifverhandlungen
2009 aufgenommen.
Darüber hinaus konnte die TG Regelungen zu aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang
mit der Handhabung der Tarifregelungen beim Wechsel von Arbeitnehmern
zwischen den Funktionsgruppen bzw. beim Wechsel vom LfTV/LfTV TG in den
Konzern ETV vereinbaren. Sobald die entsprechenden Texte vorliegen, werden wir
hierzu weitere Erläuterungen geben.
DB Systel GmbH
- Das Ergebnis der Tarifrunde zum KonzernETV (Entgelterhöhungen und Laufzeit)
gelten genau so für die beiden in der DB Systel GmbH geltenden Tarifverträge
(DB Systems und DB Telematik).
DB Services, DB Sicherheit, DB Kommunikationstechnik,
DB Fahrwegdienste
Laufzeit des Tarifvertrages
- Die TG konnte erreichen, dass trotz der in der Tarifrunde 2007 vereinbarten
längeren Laufzeit bis zum 30. Juni 2009 auch diese Unternehmen in die Verhandlungen
zum KonzernETV einbezogen wurden und eine gemeinsame neue
Laufzeit bis zum 31. Juli 2010 vereinbart wird. - Die Laufzeit des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer der DB Services,
DB Sicherheit, DB Kommunikationstechnik und DB Fahrwegdienste beträgt
demnach 13 Monate, vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Juli 2010.
Entgelterhöhungen
- Die Vereinbarungen zur Entgelterhöhungen des Abschlusses zum KonzernETV
werden übernommen. Die erste Erhöhung um 2,5 Prozent erfolgt wegen der
verkürzten Laufzeit erst mit Wirkung ab 1. Juli 2009. Die zweite Erhöhung um
2,0 Prozent erfolgt zeitgleich zum 1. Januar 2010. - Die Einmalzahlung wurde in der Höhe entsprechend der kürzeren Laufzeit auf
350 Euro festgesetzt und erfolgt ebenfalls im Dezember 2009.
Verhandlungen zu einer neuen Tarifstruktur
- Die bereits im Jahr 2007 aufgenommenen Verhandlungen zu einer neuen Tarifstruktur
für die DB Services Regionalgesellschaften (einschl. Sparte TFM)
sowie für die DB Sicherheit werden zügig fortgesetzt. - Die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards (Mindestlohn) sollen so berücksichtigt
werden, dass die neue Tarifstruktur unabhängig ist von den gesetzlichen
Vorgaben.
Wenn es, wie beabsichtigt, vor dem 1. Juli 2009 zum Abschluss einer neuen Tarifstruktur
kommt, werden die Entgelterhöhungen von den Tarifvertragsparteien bei der
Festlegung der neuen Struktur berücksichtigt.
Sollten die Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
sein, bleibt es bei der vereinbarten Tabellenentgelterhöhung um 2,5 Prozent
ab 1. Juli 2009.
Einbeziehung in den BasisTV
Ein wesentlicher Gegenstand der Verhandlungen war die Weiterentwicklung der Konzerntarifstruktur.
Im November 2007 wurde das neue „Brandenburger-Tor-Modell“,
bestehend aus einem gemeinsamen Tarifvertrag mit übergreifenden Regelungen
(BasisTV) sowie mit spezifischen Tarifverträgen für die jeweiligen Tätigkeitsfelder
(Funktionssäulen) vereinbart.
Zur weiteren Ausgestaltung hat die TG jetzt durchgesetzt, dass auch die Unternehmen
des Geschäftsfeldes Dienstleistungen in diese Konzerntarifstruktur einbezogen werden.
Dies bedeutet, dass alle übergreifenden Regelungen des BasisTV, dessen Inhalte
noch im Einzelnen zu verhandeln sind, auch für diese Unternehmen gelten sollen.
- Im Vorgriff wird die Nutzung der Leistungen der DB Gastronomie sowie die
Möglichkeit der Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen in eine arbeitgeberunterstützte
Zahlung in die DB Altersvorsorge („20/30er-Modell“) bereits
ab dem 1. Februar 2009 gewährt.
Ausgestaltung der Funktionssäulen
In den Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur werden vier neue Funktionssäulen gebildet,
bestehend aus der DB Sicherheit GmbH sowie der Sparte Technisches Facility
Management (TFM), den Sparten Gebäude- und Fahrzeugreinigung und dem Bereich
Rangierdienste der DB Services Regionalgesellschaften.
- Die DB Fahrwegdienste GmbH wird eine eigenständige Haustarifvertragsstruktur
erhalten. - Der geltende Haustarifvertrag der DB Kommunikationstechnik GmbH bleibt unverändert
bestehen. - Die Tarifparteien sind sich einig, dass für Tätigkeiten, die den in den Funktionssäulen
des KonzernETV genannten Tätigkeiten vergleichbar sind, gleichwertige
Arbeitsbedingungen angestrebt werden.
Die umfangreichen Verhandlungen zur Neuordnung der Tarifstrukturen und Zuordnung
zum BasisTV bzw. zu den Funktionssäulen sollen bis zum 30. September 2009
abgeschlossen sein. Bis dahin wird es keine Überleitung von Mitarbeitern aus Funktionsgruppen
des KonzernETV in die Unternehmen des Geschäftsfeldes Dienstleistungen
im Rahmen von Organisationsmaßnahmen geben.
Folgende Ergebnisse wurden KonzernETV-übergreifend erreicht:
NachwuchskräfteTV
Abschlussreif verhandelt wurde ein NachwuchskräfteTV. Die Tarifgemeinschaft
TRANSNET/GDBA (TG) hat einheitliche Tarifstandards für Nachwuchskräfte im DB
Konzern durchgesetzt. Erstmals gibt es auch tarifliche Regelungen für Dual-
Studierende.
In einem umfangreichen Gesamtpaket sind gemeinsame tarifliche Regelungen sowohl
für Azubis als auch Dual-Studierende festgeschrieben. Dieses Gesamtpaket beinhaltet
einen Tarifvertrag für Nachwuchskräfte und die Verpflichtung der Betriebspartner ergänzende
Regelungen in Konzernbetriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen zu
vereinbaren. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, wird der Tarifvertrag
aus mehreren Teilen bestehen, unter anderem:
1. Gemeinsame Regelungen für Azubis und Dual-Studierende z.B.:
- Einheitlich für ALLE – Bildungsurlaub und betriebliche Altersvorsorge.
- Erstattung von Unterkunftskosten bzw. Wohnkostenzuschuss.
2. Tarifregelungen für Azubis z.B.:
- Tätigkeits- und zeitbezogene Zulagen für ALLE entsprechend der Arbeitnehmer
in ihrem Unternehmen – neu u.a. auch für Azubis bei DB Services. - Bei erstmaliger Begründung eines eigenen Hausstandes zwei freie Tage.
- Einheitliche Freistellungs- und Ausbildungszeitregelungen an Berufsschultagen.
3. Tarifregelungen für Dual-Studierende (BA-Studenten, KIA, KIS) z.B.:
- Studienvergütung prozentual nach Entgeltgruppe 605 des KonzernETV.
- Wahlweise JobTicket oder Netzcard 2. Klasse.
- Tarifliche Festschreibung eines Studienbonus für BA-Studenten.
JobTicket
Vereinbart wurden Regelungen zum JobTicket. Dazu gehören eine Übergangsregelung
sowie die Zusage, dass eine Lösung des Problems über eine Konzernbetriebsvereinbarung
(ggf. ergänzt durch weitere betriebliche Regelungen) herbeigeführt werden
soll.
Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle sprechen wir Allen, die uns über lange Zeit in jeglicher Form bei der
Vorbereitung und bei den Tarifverhandlungen unterstützt haben, unseren herzlichen
Dank aus.
Ohne ihre immense Arbeit und Unterstützung, sei es in den Arbeitsgruppen oder
durch kurzfristige Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben an
Tarifverhandlungen am 22. Januar und nicht zuletzt durch die Teilnahme an den
Warnstreiks und/oder Teilnahme an der Demo am 30. Januar in Frankfurt, wäre dieses
Tarifergebnis nicht möglich gewesen.
Sobald die zuständigen Gremien entschieden haben und die Redaktionsverhandlungen
mit dem Agv MoVe abgeschlossen sind, werden wir weiter ausführlich berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der TG
Alexander Kirchner Heinz Fuhrmann
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
05:37:53 05.02.2009